§ 276 Rückständige Steuer, Einleitung der Vollstreckung
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/276#abs-1 (1) Wird der Antrag vor Einleitung der Vollstreckung bei der Finanzbehörde gestellt, so ist die im Zeitpunkt des Eingangs des Aufteilungsantrags geschuldete Steuer aufzuteilen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/276#abs-2 (2) Wird der Antrag nach Einleitung der Vollstreckung gestellt, so ist die im Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung geschuldete Steuer, derentwegen vollstreckt wird, aufzuteilen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/276#abs-3 (3) Steuerabzugsbeträge und getrennt festgesetzte Vorauszahlungen sind in die Aufteilung auch dann einzubeziehen, wenn sie vor der Stellung des Antrags entrichtet worden sind.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/276#abs-4 (4) Zur rückständigen Steuer gehören auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/276#abs-5 (5) Die Vollstreckung gilt mit der Ausfertigung der Rückstandsanzeige als eingeleitet.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/276#abs-6 (6) Zahlungen, die in den Fällen des Absatzes 1 nach Antragstellung, in den Fällen des Absatzes 2 nach Einleitung der Vollstreckung von einem Gesamtschuldner geleistet worden sind oder die nach Absatz 3 in die Aufteilung einzubeziehen sind, werden dem Schuldner angerechnet, der sie geleistet hat oder für den sie geleistet worden sind. Ergibt sich dabei eine Überzahlung gegenüber dem Aufteilungsbetrag, so ist der überzahlte Betrag zu erstatten.
Wird zitiert von 21 Entscheidungen zu § 276 AO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 04.04.1995 – VII R 82/94Aufteilung der Gesamtschuld: Anrechnung von Steuerzahlungen zusammenveranlagter Ehegatten gemäß § 276 Abs. 6 AO 1977 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- BFH, 02.10.2018 – VII R 17/17Zum Erlass eines Aufteilungsbescheids vor Beginn der Zwangsvollstreckung
- BFH, 12.01.1988 – VII R 66/87Zitiert von 8
- BFH, 12.06.1990 – VII R 69/89Zitiert von 12
- BFH, 30.11.1994 – XI R 19/94Zitiert von 1
- FG Niedersachsen, 12.05.2009 – 13 K 485/07
Zuletzt entschieden
- BFH, 30.07.2025 – X R 11/23Keine neue Zinsfestsetzung nach Übergang von der Zusammen- zur Einzelveranlagung
- FG Hessen, 05.12.2017 – 1 K 1239/15Zitiert von 1
- FG Hessen, 22.06.2017 – 10 K 833/15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 276 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.